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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuch nach Unfällen: Feuerwehreinsatz zu teuer7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783763
Datum22.02.2014 13:32      MSG-Nr: [ 783763 ]2637 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Auf die Reaktionen im Satzungsmuster und die Umsetzung im Land darf man gespannt sein.Im überarbeiteten Satzungsmuster sind die Personalkosten jetzt zum einen als Pauschale, zum anderen als "zusätzliche personenbezogene Kosten" dargestellt. Die Pauschale soll auf einer Echtkostenerhebung beruhen, die über mind. 3 Monate laufen soll und Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfälle von Selbständigen und den Lohnkostenersatz für Arbeitnehmer berücksichtigen. Diese Echtkostenerhebung soll alle drei Jahre erneuert werden. Die zusätzlichen personenbezogenen Kosten beinhalten insbesondere Reinigung von Einsatzkleidung und Verpflegung von Einsatzkräften, darüber hinaus aber auch die Entgelfortzahlung nach Dienstunfällen.
Nach diesem aktuellen Stand hat der Kostenersatzpflichtige dann entweder Glück oder Pech, ob die Einsatzkräfte und deren Arbeitgeber gegenüber der Kommune viel Kostenersatz beanspruchen, oder ob sie wohlwollend darauf verzichten, ob die Einsatzkräfte viel oder wenig, oder nur Führungsfunktionen... Aufwandsentschädigungen erhalten, ob ein schwerer Dienstunfall während genau diesen Einsatzes passiert oder nicht, ob die Kommune viele Einsatzkräfte selbst oder bei anderen öffentlichen Arbeitgebern beschäftigt hat (= kein Kostenersatzanspruch, ergo keine Anrechenbarkeit)...
Andersrum könnten natürlich Kommunen, Feuerwehrleute und Arbeitgeber auf den Gedanken kommen: Ja, wenn die Kosten doch eh umgelegt werden...
Alles in allem sehe ich da derzeit noch mehr Fragezeichen als bisher, die Verwaltungsgerichte werden sicher nicht weniger Arbeit dadurch bekommen, den Aufwand durch die regelmäßigen Echtkostenerhebungen wird man lieber nicht ausrechnen wollen, und für einen Kostenersatzpflichtigen kann sich diese Änderung durchaus positiv, aber auch gewaltig negativ auswirken.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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