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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr Bad Schwartau: Kein aktiver Dienst mehr erlaubt | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 784105 | ||
Datum | 28.02.2014 12:39 MSG-Nr: [ 784105 ] | 5807 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heinrich B. Darf er das?Wenn ich es richtig gelesen habe, sind die "Ersatzwehren", die die "Feuerwehr" in Schwartau ersetzen Groß Parin und Rensefeld. Ich hab kurz mal google bemüht und in der Wikipedia gelesen, dass Bad Schwartau 5 Stadtteile hat: Cleverbrück, Groß Parin, Kaltenhof, Rensefeld, Schwartau Also kurzum: Ich denke, der Begriff Feuerwehr ist falsch, es sind "nur" Ortsteilwehren, Löschgruppen oder wie auch immer sie heißen mögen. Damit schließt der BGM auch keine Feuerwehr, also warum sollte er das nicht dürfen (Hilfsfristen u.ä. mal außen vor)? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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