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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUnfallbericht Tauchunfall Meppen8 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt784448
Datum05.03.2014 19:44      MSG-Nr: [ 784448 ]1618 x gelesen
Infos:
  • 05.03.14 Unfallbericht Meppen

  • Geschrieben von Anton K.hättest du als betreffende Wehr nicht das Recht auf Einsicht in das Ermittlungsergebnis der UK?
    Bei der Staatsanwaltschaft schaut´s sicher anders aus, aber die Unfallkassen machen doch diese Ermittlungen, um ähnliche UNfälle in Zukunft zu vermeiden.

    Bei beiden wird es in der Regel so sein, dass man bei einem tödlich verlaufenen Dienstunfall, der ohne ein erkennbares Verschulden von Personen der Organisation abgelaufen ist, Einsicht in die Unterlagen/Ergebnisse bekommt. Spätestens wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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