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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Nicht nur Führerscheine, auch Ärzte können ausgehen | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 784526 | ||
Datum | 06.03.2014 16:05 MSG-Nr: [ 784526 ] | 2786 x gelesen | ||
Geschrieben von Marinus R. Demnach haben wir schon jetzt relativ wenige Ärzte die eine G26.3 Untersuchung vornehmen dürfen und es werden noch weniger in absehbarer Zeit. Wenn die Nachfrage da ist, dann werden sich auch ausreichend arbeitemedizinische Angebote etablieren. Und sei es, dass man als Landkreis einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter von arbeitsmedizinischen Leistungen schließt, der dann in einem ebenfalls vom Landkreis gestellten Ort (beispielsweise 1-2 Zimmern im Landratsamt oder in einem Feuerwehrhaus das dafür beim Neubau Räume bekommt) 1-n Mal die Woche nachmittags die G26.3 durchführt. Und die Gemeinden rufen dann ihr Kontingent aus diesem Rahmenvertrag ab. Wenn dort als "Maximallösung" an 5 (Spät-)Nachmittagen die Woche die G26.3 angeboten wird und man 30 Min/ Untersuchung und damit 8 Untersuchungen in 4h rechnet und das bei 40 Wochen/ Jahr, dann können so p.a. 1.600 AGT untersucht werden. Da die AGT aber nur alle 3 Jahre hin müssen, reicht diese Kapazität aus, um fast 5.000 AGT zu betreuen. Sollte also keinen Engpass geben bzw. es reichen deutlich weniger Angebotstage pro Woche aus... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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