Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 784543 |
Datum | 06.03.2014 19:18 MSG-Nr: [ 784543 ] | 2927 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich C.hab ich nicht mehrfach (!) in den letzten Jahren zu dem Thema gerade auch auf die Haftungsproblematik für den "Ausbilder" hingewiesen
Dazu hat die CDU für die heutige Innenausschusssitzung des Landtags RLP folgenden Antrag eingebracht:
Nach Informationen aus Feuerwehrkreisen wird derzeit bei der Ausbildung zum Erwerb eines Feuerwehrführerscheines von den Kommunen von einer internen Schulung abgesehen. Grund sei das bestehende Haftungsrisiko für die schulenden Feuerwehrleute, sofern sich Unfälle ereignen sollten. Einige Verbandsgemeinden würden deshalb von der internen Schulung Abstand nehmen und ihre Feuerwehrleute bei Fahrschulen schulen lassen, was erheblich mehr Geld kostet.
Die Landesregierung wird gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.
Die Antwort ist derzeit noch nicht online.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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