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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Hersteller verbietet Anbauteile am PA / Artikel in der haz | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 784571 | ||
Datum | 07.03.2014 11:17 MSG-Nr: [ 784571 ] | 10738 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian G. Ist der Hersteller auch schon bei anderen Feuerwehren aktiv geworden? Dem Hersteller ganz freundlich unter 4 Augen klar machen, dass dieses Verhalten des Hersteller durch entsprechende Formulierung der nächsten Ausschreibung bzw. bei allen kommenden Beschaffungen aller! Gerätschaften die der Hersteller auch im Angebot (WBK, Messgeräte,...) hat zum Ausschluss dieses Herstellers bei der Beschaffung führt. Und ansonsten: Ignorieren. m.W. gibt es keinen "Verlust der Zulassung" die vergleichbar dem Fall eines Fahrzeugs im Straßenverkehr wäre, wo dieses dann von einer Behörde still gelegt werden kann. Es geht schlicht um die Produkthaftung des Herstellers. Und die ist mir als 08/15-Anwender aber doch sowas von egal... Wenn dann mal irgend wann was passiert, dann muss individuell geprüft werden, ob zwischen dem Anbauteil und der Unfallursache ein direkter Zusammenhang besteht. Sprich: Löst sich im Brandeinsatz der Lungenautomat in Wohlgefallen auf und stirbt deshalb ein AGT, dann kann der Hersteller nicht mit Hinweis auf den von ihm nicht zugelassenen Bewegungslosmelder an der Schulterbegurtung aus der Haftung raus. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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