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Persönliche Schutzausrüstung
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaHersteller verbietet Anbauteile am PA / Artikel in der haz34 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz784581
Datum07.03.2014 12:28      MSG-Nr: [ 784581 ]8290 x gelesen

Geschrieben von Andreas F.Jeder Hersteller kann und wird nur für seine eigenen Produkte eine einwandfreie Funktion gewährleisten.

Dazu erlaube ich mir jetzt mal aus dem hier verlinkten Infoblatt der DEKRA EXAM zu zitieren:

Geschrieben von "Infoblätter Atemschutz - Infoblatt #3: Zubehörteile" Die Verwendung von Zubehörteilen -die nicht in Verbindung mit der jeweiligen PSA als eine Einheit geprüft und zugelassen wurden- ist nur zulässig, wenn diese auf die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung der jeweiligen PSA keinen Einfluss haben.

Stammt bereits von 2009, ist also nicht gerade aktuell. Trotzdem: Welchen negativen Einfluss sollen denn Holster als Zubehörteile auf die "sichere und bestimmungsgemäße Verwendung" eines Atemschutzgerätes haben? Was ist überhaupt die "sichere und bestimmungsgemäße Verwendung" per Definition?

Warum sind Holster an Atemschutzgeräten kritikwürdige Anbauteile aber Funkgeräte mit Handmikrofon in/an Überjacken nicht? Darf ich mein Handmikrofon auch an der Bebänderung des Atemschutzgeräts anklipsen oder ist das eine "neue" Persönliche Schutzausrüstung? Das ist doch einfach nur lächerlich, einige Paragraphenreiter auf eindeutig falschen Positionen haben hochgradige Profilierungssucht und die Hersteller sehen erhöhte Gewinnchancen durch den Zwang der Nutzer nur noch "Komplettpakete" kaufen zu können und sich dadurch auf Gedeih und Verderb an einen Hersteller zu binden.

Mir ist das auch in keinem anderen Bereich so extrem bekannt wie bei "Feuerwehrs". Wenn ich mir dazu z.B. im Vergleich anschaue, was im zivilen und militärischen Bereich bei Handfeuerwaffen geprüft werden muss und was danach an "Basteleien" möglich ist, um den relevanten Kern des Systems "Schußwaffe" herum, dann geht man dort wesentlich rationaler an die Sache heran.

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