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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP | 36 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 784638 | ||
Datum | 08.03.2014 12:29 MSG-Nr: [ 784638 ] | 16089 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Eben - da sparen jetzt viele Gemeinden viel Geld, weil sie es nicht für etwas ausgeben müssen, für das sie es im Leben auch nie ausgegeben hätten, selbst wenn sie weiterhin müssten (bzw. bei dem Charakter der FwVO eher: "eigentlich irgendwie schon so ein bisschen sollten"). Interessant ist auch immer der Satz der FwDV, dass Dritte aus dieser Verordnung keine Ansprüche ableiten können. Der soll nun auch noch auf das LBKG erweitert werden. Mit anderen Worten: Will eine Kommune sparen und es tritt ein Schadensfall ein, bei dem mit Ausstattung nach FwVO ein größerer Schaden hätte abgewendet werden können, kann man deswegen der Kommune zumindest nix anhaben. Geschrieben von Sebastian K. Wie ein MZF 1 als TSF-Ersatz auch aussehen kann, und wie eine damit ausgestattete Wehr damit umgeht, siehe hier (leider hier ohne Gesamtpreisangabe). Nur leider ist damit, wenn ich das so sehe, der eigentliche Zweck des MZF wieder verloren. Zumindest ein Teil der Beladung ist in fest eingebauten Halterungen untergebracht, um die Rollwägen zu entladen, braucht man auch einen Stapler oder viel Manpower. Sinnvoll ist sowas, wenn die komplette Beladung auf leicht entnehmbaren Modulen verladen ist, so dass das Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit als Transportmittel zur Verfügung stehen kann. Da macht auch durchaus ein MZF2 Sinn, denn ein MZF1 hat, insbesondere bei 6Mann Besatzung, nur sehr wenig Zuladung. Da sollte man sich auch nicht von Führerscheinproblemen lenken lassen. Geschrieben von Sebastian K. In der Tabelle der Festbetragszuwendungen in RLP wird als förderfähig genannt: Die Erfahrung zeigt, dass man für die angesetzten Beträge wenn überhaupt meist nur die Basisausstattung bekommt. Gruß, Michael | ||||
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