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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP | 36 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 784661 | ||
Datum | 08.03.2014 15:10 MSG-Nr: [ 784661 ] | 15866 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. 500kg (ist da wenigstens die Besatzung feuerwehrüblich mit 90kg pro Person gerechnet?) ist meines Erachtens für ein Fahrzeug mit Ladefläche, die von der Größe her sicherlich mindestens 4 Europaletten aufnehmen kann und fast Stehhöhe bietet, doch eher ein Witz als eine ernsthafte Zuladung. Daß du dazu bei mir an der falschen Adresse bist dürftest du ja sehr gut wissen. Denn die "Technische Richtline Nr.5 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP)" habe nicht ich mir aus den Fingern gesaugt sondern andere. Und darin steht nunmal für das MZF 1 ein zGG von 3,5t. Und da gibt es nunmal keine technisch aber rechtlich bedingte Grenzen der möglichen Zuladung wenn man 6 Mann Besatzung auf dem Fahrzeug hat. Geschrieben von Michael W. gab es nie und gibt es keine Grenze bei 3,49t Mea culpa, mea maxima culpa. Natürlich 3,5t und nicht 3,49t. Inkonsequenterweise habe ich zumindest 4,25t geschrieben für das Zuggewicht was ja durch die 3,5t zGG des Zugfahrzeugs und der 0,75t zGG des Anhängers zustande kommt. Geschrieben von Michael W. sollte man dann wenigstens in dem Fall Stufe 1 des FW-Führerscheins nutzen Könnte man, wurde hier bisher nicht genutzt. Bei der Grenze von 3,5t sind ~500kg Zuladung bei vollbesetztem Fahrzeug durchaus "ok" bis "gut". Da gibt es andere Fahrzeuge, die bieten weniger. | ||||
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