News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Tauchpumpe
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mannschaftstransportwagen
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tragkraftspritzenfahrzeug
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAbschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP36 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern784699
Datum09.03.2014 09:34      MSG-Nr: [ 784699 ]15517 x gelesen

Geschrieben von Steffen W.An diesem Punkt ist für mich die Diskussion beendet und ich werde mich zu diesem Thema nicht mehr äußern. Denn wer eine solche Aussage tätigt hat meiner Meinung nach nicht den Willen zur ergebnisoffenen Diskussion sondern möchte nur seine Argumente durchdrücken und andere diskreditieren.

Nö, ganz und gar nicht, ich hab mich aber ein wenig mit dem Fahrzeug beschäftigt. Eure Richtlinie sagt ganz klar "MZF sollen als NAchschubfahrzeuge benötigte Geräte und Sonderlöschmittel transportieren".

Besatzung muß mindesten 1/2 sein, wer den oben von mir zitierten Zweck durchliest und dann das zGg von 3,5 Tonnen zugrunde legt weiß jetzt schon das er das Fahrzeug sinnvollerweise mit Truppbesatzung und als Kastenwagen baut.
Den Wunsch nach Staffel kann ich ja verstehen, ist ja auch eine "Soll-Forderung", da verlierst du aber wieder Zuladung.

Jetzt kann man natürlich hergehen, die Richtlinie nehmen und sagen wir wollen ein maximal großes rotes Auto mit möglichst vielen Sitzplätzen und bauen uns
sowas. Da gaukeln wir eine riesige Zuladung vor, die wir aber effektiv gar nicht haben.

Alternativ könnte man aber auch nachdenken was die Richtlinie uns sagen will und baut so einen Kastenwagen. Der hat ein ausgewogenes Gewichtsverhältniss, und der flexibel nutzbare Raum paßt auch zur Zuladung. Da kann ich den Wassersauger und die TP mit Stromerzeuger einladen, wenns dicke kommt ein paar Sandsäcke, oder den Atemschutznachschub und nach dem Einsatz auch mal richtig viel nasse Schläuche. Das Fahrzeug ist ausgewogen und paßt von den Proportionen.

Im übrigen haben auch andere Bundesländer ähnliche Richtlinien, das MZF Bayern ist ähnlich gedacht, auch der MTW in BaWü, vielleicht beide mehr mit dem Fokus auf der Führungsaufgabe, aber auch die haben eine definierte Ladefläche um den NAchschub des kleinen MAnnes zu fahren. Die Richtlinien dort sind aber so gefasst das man sie nicht vergewaltigen kann, genau das passiert aber bei euch mit diesem MZF1, der eine überlegt und der andere versucht die maximale Größe heraus zu holen, was aber leider dann im Ergebniss schief geht.


Geschrieben von Steffen W.Die DIN 14555-21 des "Gerätewagen Logistik GW-L1" (Trupp- oder Staffelkabine) fordert eine Mindestzuladung von 2.000kg. Die "Technischnische Richtlinie" des Landes Rheinland-Pfalz sieht für ein "Mehrzweckfahrzeug (MZF) 1" (vorzugweise Staffelkabine) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t vor.

Richtig, wenn ich aber so ein Doka mit Plane/Spriegel kommen sehe dann erwarte ich auch Zuladung! Ich hab dir oben begründet wie man eure Richtlinie sinnvoll auslegen kann.


Geschrieben von Steffen W.Es würde ja auch niemand ernsthaft ein TSF aus Rheinland-Pfalz mit einem HLF20 aus Baden-Württemberg vergleichen. Genau das erfolgt aber hier quasi!

Blödsinn. Ich lege dir eure Richtlinie aus, rein von der technischen Seite betrachtet.

Das Verteilungskonzept hab ich dabei noch nicht berücksichtig.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.165


Abschlussbericht Zukunftsfähige Feuerwehrstrukturen in RLP - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt