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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaHaftungsfalle Ehrenamt war: Neues vom LFV RLP14 Beiträge
AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern785305
Datum21.03.2014 07:44      MSG-Nr: [ 785305 ]3652 x gelesen

Ich fands insofen interessant, als dass damit wieder mal aufgezeigt wurde, dass man sich lieber zu 150% absichert. Auch im Rahmen eines Festes (egal von welchem Verein) sollte man sich absichern, ob Dritte, die an dem Fest (in)direkt als "Dienstleister" teilnehmen, versichert sind bzw. andere Voraussetzungen erfüllen. Zu oft hört man leider bei Vorbereitungen "Nicht so schlimm, notfalls sind wir ja auch versichert..."

Der Bezug zur Feuerwehr war in diesem Beitrag ansonsten jedoch nur zufällig.

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