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RubrikFeuerwehrverbände zurück
ThemaHaftungsfalle Ehrenamt war: Neues vom LFV RLP14 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz785306
Datum21.03.2014 08:09      MSG-Nr: [ 785306 ]3481 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Stefan O.Ich fands insofen interessant, als dass damit wieder mal aufgezeigt wurde, dass man sich lieber zu 150% absichert. Auch im Rahmen eines Festes (egal von welchem Verein) sollte man sich absichern, ob Dritte, die an dem Fest (in)direkt als "Dienstleister" teilnehmen, versichert sind bzw. andere Voraussetzungen erfüllen. Zu oft hört man leider bei Vorbereitungen "Nicht so schlimm, notfalls sind wir ja auch versichert..."

Zumal es sich hierbei um einen Unfll mit einem Kraftfahrzeug handelte. Deren Versicherung erfolgt ja im allgemeinen vom KFZ-Halter, sofern dieses KFZ ordnungsgemäß zugelassen ist. Andere Versicherungen schließen daher auch die Abdeckung von Unfällen mit KFZ i.A. z.B. bei Privathaftpflicht o.Ä. aus. Lücken gibts dann evtl. bei nicht explizit zulassungspflichtigen Fahrzeugen (selbstf. Arbeitsmasch. bis 25km/h, Fahrzeuge bis 6km/h). Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren: War diese "Bimmelbahn" zulassungsfrei bis 6km/h? Ansonsten wäre eine fehlende Versicherung ja ein Verstoß gegen die Pflichtversicherung von KFZ. Und wieso sollte, wenn das Teil schneller als 6km/h fährt, dafür der "normale PKW-Führerschein" reichen, wie in dem Beitrag erwähnt? Bestenfalls der alte 3er, Klasse B eher nicht, wenn schon, dann mindestens BE. Von der Personenbeförderung mal abgesehen.

Gruß,
Michael

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