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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Haftungsfalle Ehrenamt war: Neues vom LFV RLP | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 785316 | ||
Datum | 21.03.2014 10:31 MSG-Nr: [ 785316 ] | 3155 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Matthias B. Definitiv falsch stimmt, wurde vor einiger Zeit mal geändert. Führerscheinfrei sind nur noch 6km/h-LoF Zugmaschinen, die auch für LoF-Zwecke eingesetzt werden. Zum Zeitpunkt des Unfalls wäre dann aber mindestens Klasse BE oder der alte 3er nötig gewesen, mit 3 Anhängern liegt deren zusammengerechnetes zul. GG sicherlich über dem Leergewicht des Zugfahrzeuges, diese Regelung galt ja noch damals. Die Frage nach der Zulässigkeit des Gespanns bezgl. Betriebserlaubnis stellt sich aber immer noch. Ich weiß, dass z.B. bei uns im Landkreis ein "Brauchtumsgespann" (Planwagen hinter Traktor, 25km/h) zugelassen rumfährt, da sind aber auch entsprechende Anforderungen an Zugfahrzeug und Anhänger gestellt worden (2-Leitungs-Druckluftbremsanlage, Achsschenkellenkung, Gegensprechanlage). Gruß, Michael | ||||
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