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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Finanzgericht Hamburg zu Einnahmen aus der Brauchtumspflege einer FF | 1 Beitrag | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 785380 | ||
Datum | 22.03.2014 14:37 MSG-Nr: [ 785380 ] | 2426 x gelesen | ||
Zur parallel laufenden Diskussion um die Kasse in Heide hier ein aktuelles Urteil zu Einnahmen einer Hamburger FF aus der regelmäßigen Veranstaltung eines Osterfeuers. Das Gericht hat sich dabei nicht die auch hier schon öfters diskutierte Sichtweise zu eigen gemacht, dass Brauchtumspflege bzw. "Spassveranstaltungen" mit Vereinscharakter und die Einrichtung einer "Kameradschaftskasse" zur Bildung eines nichtrechtsfähigen Vereins mit Steuerpflicht führen: Im Streitfall war eine Freiwillige Feuerwehr der Veranstalter eines jährlich entfachten Osterfeuers. Der Erlös floss in die Kameradschaftskasse. Das Finanzamt meinte nun, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr hätten, indem sie das Osterfeuer veranstalteten und über ihre Kasse abrechneten, stillschweigend einen nichtrechtsfähigen Verein gegründet. Deswegen erließ das Finanzamt Bescheide über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbeträge für einen Zeitraum von sechs Jahren, die festgesetzten Steuern summierten sich auf über 20.000 Euro. Die Freiwillige Feuerwehr erhoffte sich Hilfe vom FG Hamburg, denn sie meinte, in der Durchführung des Osterfeuers liege keinesfalls eine steuerpflichtige Geschäftstätigkeit. Das FG Hamburg hat die Steuerbescheide aufgehoben. (Hier noch das Urteil im Volltext) Beachten muss man (mal wieder) zwingend die Brandschutzgesetze der Länder, die Hamburger Rechtssprechung ist damit, auch wenn es zum Bundesfinanzhof gehen sollte, nicht generell anwendbar. Der BFH hat z.B. 1996 in einem ähnlichen Fall aus NRW grundlegend anders entschieden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sebastian K. [22.03.14 14:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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