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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Regelung regelmäßige Probefahrt | 5 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 785510 | ||
Datum | 25.03.2014 08:33 MSG-Nr: [ 785510 ] | 3638 x gelesen | ||
Servus Stefan, Zeit meines Lebens (27 Jahre) in der aktiven Mannschaft, davon 25 als Maschinist, habe ich auch nie was gefunden, was dazu explizit was sagt. Und das, was du sagst mit den Bewegungsfahrten, wurde uns vor 25 Jahren auch schon genau so gesagt. Wir in unserer Feuerwehr haben uns damals bei einer Kommandantenversammlung mit dem Bürgermeister zusammen gesetzt und dabei vereinbart, dass mit jedem Fahrzeug mindestens 1000 km im Jahr gefahren werden sollen. Da wir in unserer Feuerwehr auch relativ viele Anhänger haben, wurde auch vereinbart, dass bei jeder Bewegungsfahrt ein Anhänger mitgeführt werden soll. Das hat übrigens dazu geführt, dass das Stützrad unseres Wasserwerfers innerhalb von zwei Jahren fast so viele Kilometer hatte, wie das Fahrzeug. Auf die 1000 Kilometer sind wir gekommen, weil wir in unserer Mercedes-Benz und Iveco Vertretung gefragt haben. Die haben uns das in etwa so gesagt, aber ohne einen Anspruch auf irgendwelche Verpflichtung. Auch andere Feuerwehren, die wir fragten, sind zu so einer jährlichen Kilometerleistung gekommen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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