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Innenminister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRegelung regelmäßige Probefahrt5 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen785519
Datum25.03.2014 11:35      MSG-Nr: [ 785519 ]2946 x gelesen

Hallo,

noch eine Antwort aus dem, von Euch geshen; eher nördlichen Teil der Republik: Für Niedersachsen sollen die Probe- resp. Bewegungsfahrten in einem Erlass des IM geregelt sein. Zwei Mal im Monat 30 km, oder ein Mal eben etwa 50 - 60. "Quelle" ist auch bei mir der Maschinistenlehrgang, und auch bei mir ist der tatsächlich schon wieder etwa 20 Jahre her... Nach einer "echten Quelle", in Papierform oder im Netz, habe ich in den Jahren allerdings nie gesucht (aber davon ab: Einleuchtend ist das Ganze ja irgendwo schon).


Gruß

Daniel

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