News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Regelung regelmäßige Probefahrt | 5 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 785519 | ||
Datum | 25.03.2014 11:35 MSG-Nr: [ 785519 ] | 2946 x gelesen | ||
Hallo, noch eine Antwort aus dem, von Euch geshen; eher nördlichen Teil der Republik: Für Niedersachsen sollen die Probe- resp. Bewegungsfahrten in einem Erlass des IM geregelt sein. Zwei Mal im Monat 30 km, oder ein Mal eben etwa 50 - 60. "Quelle" ist auch bei mir der Maschinistenlehrgang, und auch bei mir ist der tatsächlich schon wieder etwa 20 Jahre her... Nach einer "echten Quelle", in Papierform oder im Netz, habe ich in den Jahren allerdings nie gesucht (aber davon ab: Einleuchtend ist das Ganze ja irgendwo schon). Gruß Daniel | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|