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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRegelung regelmäßige Probefahrt5 Beiträge
AutorFlor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen785525
Datum25.03.2014 12:29      MSG-Nr: [ 785525 ]2936 x gelesen

Hallo!

Deine Werte decken sich in etwa mit denen der Landesfeuerwehrschule Sachsen. In den Unterlagen zum Gerätewart-Lehrgang steht:

"Überprüfungsfahren

Aufgrund der häufig sehr geringen Laufleistung von Feuerwehrfahrzeugen besteht die
Gefahr von Standschäden.

Insbesondere betroffen sind
die Bremsanlage
die Reifen der Fahrzeuge
die Betriebsöle (Motor, Getriebe, Achsen)

Zur Vermeidung derartiger Schäden sollten regelmäßige Überprüfungsfahrten durchgeführt
werden.

Dabei ist folgendes zu beachten:
Motor sollte Betriebstemperatur erreichen,
mindestens 30 km pro Fahrt, 14-tägig!

Bremsanlage durch mehrmaliges Bremsen auf einwandfreie Funktion prüfen
Bei geringstem Verdacht auf Fehlfunktion (schlechte Bremsleistung, Fahrzeug zieht schräg)
Bremsanlage auf einem Bremsenprüfstand überprüfen lassen!

Überprüfung der Funktion der Differentialsperren
Kontrollleuchten beachten!

Mit Streusalz verunreinigte Fahrzeuge sollten umgehend gereinigt werden.
Vorsicht, mit einem Hochdruckreiniger kann leicht der Unterbodenschutz beschädigt
werden!"

Viele Grüße aus Sachsen!

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