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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Regelung regelmäßige Probefahrt | 5 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 P.8, Zeithain / Sachsen | 785525 | ||
Datum | 25.03.2014 12:29 MSG-Nr: [ 785525 ] | 2936 x gelesen | ||
Hallo! Deine Werte decken sich in etwa mit denen der Landesfeuerwehrschule Sachsen. In den Unterlagen zum Gerätewart-Lehrgang steht: "Überprüfungsfahren Aufgrund der häufig sehr geringen Laufleistung von Feuerwehrfahrzeugen besteht die Gefahr von Standschäden. Insbesondere betroffen sind die Bremsanlage die Reifen der Fahrzeuge die Betriebsöle (Motor, Getriebe, Achsen) Zur Vermeidung derartiger Schäden sollten regelmäßige Überprüfungsfahrten durchgeführt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Motor sollte Betriebstemperatur erreichen, mindestens 30 km pro Fahrt, 14-tägig! Bremsanlage durch mehrmaliges Bremsen auf einwandfreie Funktion prüfen Bei geringstem Verdacht auf Fehlfunktion (schlechte Bremsleistung, Fahrzeug zieht schräg) Bremsanlage auf einem Bremsenprüfstand überprüfen lassen! Überprüfung der Funktion der Differentialsperren Kontrollleuchten beachten! Mit Streusalz verunreinigte Fahrzeuge sollten umgehend gereinigt werden. Vorsicht, mit einem Hochdruckreiniger kann leicht der Unterbodenschutz beschädigt werden!" Viele Grüße aus Sachsen! | ||||
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