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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 1.Rettungsweg (Treppe nach DIN 18065) | 11 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 785610 | ||
Datum | 26.03.2014 13:32 MSG-Nr: [ 785610 ] | 3296 x gelesen | ||
Geschrieben von Tine M. Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Die DIN ist eine Technische Norm und keine Rechtsnorm, damit ist sie eigentlich auch nicht verbindlich ausschlaggebende Rechtsnorm ist die Landesbauordnung. Ich würde euch deshalb raten das mit dem Bauamt zu klären bevor ihr in irgendwelche Schwierigkeiten geratet. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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