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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 1.Rettungsweg (Treppe nach DIN 18065) | 11 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 Z.8, Köln / NRW | 785612 | ||
Datum | 26.03.2014 13:51 MSG-Nr: [ 785612 ] | 3277 x gelesen | ||
Geschrieben von Tine M. Wir möchten demnächst unser bereits ausgebautes Dachgeschoss als Wohnraum nutzen. Momentan ist das DG nur über eine Auszugsleiter zu erreichen. Deswegen wollen wir an einer anderen Stelle einen Durchbruch vom 1. Stock ins Dachgeschoss machen. Die Treppe (1. Rettungsweg), die dann eingebaut wird soll eine Notwendige nach DIN 18065 werden. Das ausgebaute Dachgeschoss hat jedoch lediglich eine Raumhöhe von 1,95m, und das auch nur genau in der Mitte. Dann beginnt sofort die Schräge au beiden Seiten (Dachneigung 30 Grad). Wäre dies zulässig, wenn man den Treppenaustritt genau in der Mitte machen würde? Muss die Lichte Höhe auf der obersten Stufe auch 2,00m betragen? Ich sehe hier eher die baurechtliche Frage, ob es sich um einen Aufenthaltsraum handelt. 1. Retttungsweg wäre für mich kein Problem. Ist denn der 2. Rettungsweg sichergestellt? Viele Grüße, Florian MEINE Meinung | ||||
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