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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 1.Rettungsweg (Treppe nach DIN 18065) | 11 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 785626 | ||
Datum | 26.03.2014 16:47 MSG-Nr: [ 785626 ] | 3053 x gelesen | ||
Hallo Tine, ihr solltet euch auf alle Fälle mit dem zuständigen Bauamt absprechen, denn manche Bauämter betrachten Dachräume mit eine mittleren Raumhöhe unter 2,00m als "nicht benutzbaren Dachraum" also unterliegt er nicht den üblichen Gepflogenheiten nach § 34 Abs,,1 und 2 mit 2,2 bzw 2,3 m und betrachten somit die Auszugsleiter als ausreichend. Wenn ihr mit eurem Einfamilienhaus mit tragbaren Leitern am Dachfenster zu erreichen seid und diese von der gegenüberliegenden Seite der Straße einsehbar sind ,dürfte es keine Probleme geben. Ausserdem hege ich grosse Hoffnung das der von mir hier im Forum überaus geschätze F.P.L als absoluter Fachmann einen für alle Mitleser konstruktiven und fachlichen Beitrag dazuträgt. Grüßle Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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