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Themafreie Meinungsäusserung - war: Selektive Wahrnehmung, war: Video - Rettung über Drehleiter   7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP785836
Datum30.03.2014 14:35      MSG-Nr: [ 785836 ]2059 x gelesen

Etwas OT, aber passt eigentlich auch zur "selektiven Wahrnehmung":
Geschrieben von Anton K.Jedermann hat nach dem GG das Recht auf freie Meinungsäußerung. Richtig, aber: Das Recht auf freie Meinungsäußerung (wie auch die anderen Grundrechte) ist zuerst mal "nur" ein Schutzrecht gegen den Staat. Eine Drittwirkung, also das Bürger einen Anspruch oder einen Schutz gegen andere Bürger aus einem Grundrecht herleiten könnten, ist (auch nach BVerfG) nur in sehr wenigen Fällen unmittelbar möglich, ansonsten höchstens mittelbar (wie z.B. die Meinungsfreiheit). Das heißt, das Grundrecht ist zwar in der juristischen Bewertung einer privatrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen, diese Auseinandersetzung muss als Grundlage aber eben privatrechtliche Vorschriften haben.
Wenn also Angie M. in dienstlicher Form oder andere staatliche Stellen hier gegen Meinungsäußerungen vorgehen würden, oder sie auch nur als unnötig, unnütz oder unsinnig darstellen würden, könnte man den Art. 5 GG auspacken. Wenn dagegen einem Forenunser ein anderer Beitrag nicht passt, oder die Bewertung dieses Beitrags durch Dritte, oder z.B. auch Keulen wie Beitragssperren/-löschungen durch Administratoren/Moderatoren (da fällt ja auch gerne der Begriff "Zensur"), dann kann er den Art. 5 GG singen, tanzen und beten, er nützt ihm überhaupt nichts.

Aber selbst wenn das anders wäre:
Geschrieben von Anton K.Warum kann man das nicht akzeptieren?Art. 5 GG ist keinesfalls so zu verstehen, dass jede wie auch immer geartete Äußerung als unfehlbar anzusehen ist und jede andere Antwort außer einer vorbehaltlosen Zustimmung verboten ist. Sonst wären z.B. Internetforen irgendwie ziemlich langweilig ;-) Die Meinungsbildung und Entwicklung in der Gesellschaft und der Politik wäre aber insgesamt auf dem Niveau des kleinen Nordkoreaners mit der lustigen Frisur.
Diese Fehlinterpretation des Art. 5 taucht öfter mal in Foren (längst nicht nur hier) oder auf anderen Plattformen mit Kommentarfunktion auf. "Ihr seid nicht meiner Meinung? Pech für euch, das Grundgesetz schützt mich." Ähm, nö...

Und wo es auch immer etwas seltsam ausschaut, wenn ich hier schon so abschweife: das Recht auf freie Meinungsäußerung setzt die Äußerung einer Meinung voraus. Klingt selbst fürs deutsche Rechtssystem beinahe schon erschreckend logisch, heißt aber im Umkehrschluss auch: Tatsachenbehauptungen sind nur dann geschützt, wenn sie Grundlage für die geäußerte Meinung sind und wenn sie wahr sind.
Nehmen wir zwei imaginäre Forenuser als Beispiel, nennen wir sie Toni und Basti. Wenn Toni an einem Sonntag im Forum schreibt: "Heute ist Sonntag!", und Basti würde am gleichen Tag schreiben "Laber nicht so'n Quatsch, es ist Mittwoch!", und sie würden sich im Anschluss darüber so fetzen dass es vor Gericht landet, würde das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung keine Rolle spielen, da Toni eine wahre (=beweisbare) Tatsachenbehauptung gemacht hat.
Wenn Toni schreibt "Nürnberger Stadionwürstchen schmecken besser wie Münchner!", und Basti das genaue Gegenteil schreibt, und sie sich wieder fetzen, bis dass der Richter sie (ent)scheidet, dann wird er in die Entscheidung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung mit einfließen lassen müssen.

Deshalb schmunzel ich öfters über Fußzeilen/Signaturen in Internetforen, in denen User auf Art. 5 GG und ihr "Recht auf freie Meinungsäußerung" hinweisen. Passt grundsätzlich nicht besonders, aber bei manchen Beiträgen passt es dann überhaupt nicht mehr. Nur in sehr wenigen Fällen, wenn mal Meinungen geäußert werden, die sehr kritisch gegenüber staatlichen Stellen ausfallen, könnte man es als passend ansehen, auch wenn sich auf Art. 5 dann nicht extra berufen werden muss, der gilt auch so.

Das wollte ich nur mal frei äußern, da du gerade die freie Meinungsäußerung angesprochen hast.
Übrigens schmecken die Münchner Stadionwürstchen wirklich besser. ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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