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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | verbesserte Warntechnik war: Toter Feuerwehrmann ![]() | 40 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 786596 | ||
Datum | 09.04.2014 19:56 MSG-Nr: [ 786596 ] | 9357 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas H. Die Feuerwehr darf aus der StVO heraus gar nicht den Verkehr regeln Das wäre ja durch eine einheitliche Rechtsgrundlage leicht zu klären. Ich hatte an anderer Stelle schonmal einen Formulierungsvorschlag zur Diskussion gestellt (den ich natürlich jetzt so schnell nicht mehr finde). Deswegen nochmal neu und aus der Hüfte: zu §45 StVO: (7b) Die in §35(1) genannten Organisationen und die Besatzung von Fahrzeugen gem. §35(5a) dürfen bei Gefahr im Verzug zur Eigensicherung, zur Absicherung ihrer Arbeitsstelle und zur Sicherung des übrigen Verkehrs Arbeits- und Gefahrenbereiche mit Verkehrseinrichtungen nach Anlage 4 Abschnitt 1 und den Verkehrszeichen 250 und 222 absperren. Vor Arbeits- oder Gefahrenstellen dürfen sie mit Gefahrzeichen (insbesondere Zeichen 101, 114, 124) und Warnleuchten warnen. §35(8) gilt entsprechend. Schön wäre es dann noch, wenn (auf dem Wege der Verwaltungsvorchriften) eine möglichst gleichmäßige Qualität angeordent würde, idealerweise mit einem Pendant zur RSA, ich nennen sie jetzt einfach mal RSE (Richtlinie zur Sicherung von Einsatzstellen). | ||||
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