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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | verbesserte Warntechnik war: Toter Feuerwehrmann | 40 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 786631 | ||
Datum | 10.04.2014 07:49 MSG-Nr: [ 786631 ] | 7886 x gelesen | ||
Ob die RSA (Hessen hat jetzt übrigens eine eigene Version!) mit der Veröffentlichung der ASR A5.2 weiter Bestand haben wird ... da habe ich gewisse Zweifel. Ich persönlich denke mal, das sich das BMAS gegen das BMVI durchsetzen wird. Wenn die ASR kommt, wäre das aus meiner Sicht durchaus ein Lösungsansatz. Den von dir genannten Vorschlag halte ich durchaus für umsetzbar (analog § 45 Abs. 7a für Pannendienste) und für einen gangbaren Weg. Die Frage ist nur, wie wir das auf die politische Ebene bringen ... Notwendig wäre es, denn bisher gilt immer noch das, was der VGH Mü unter Az. 11 CS 05.987 festgestellt hat: "Erlaubt § 35 Abs. 1 StVO aber jedenfalls keinen "finalen" Eingriff in die Rechtsstellung Dritter, so scheidet diese Vorschrift als Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen aus, durch die anderen Personen "Rechtsbefehle" erteilt werden. Da Vorschriftszeichen im Sinne von § 41 StVO derartige Rechtsbefehle beinhalten, können sie nicht auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 StVO aufgestellt werden. ... Der § 35 StVO befreit lediglich die dort genannten Institutionen von ihren Pflichten (BGHZ 63, 327) ... verleiht aber keine Befugnis für die Genannten, z.B. durch Aufstellung von Verkehrszeichen oder -einrichtungen eine Straße zu sperren." Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer
Geändert von Udo B. [10.04.14 07:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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