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RubrikEinsatz zurück
ThemaToter Feuerwehrmann   166 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt786695
Datum10.04.2014 18:49      MSG-Nr: [ 786695 ]108883 x gelesen
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  • Geschrieben von Ingo z.Aber wer hat sich schon einmal überlegt wie aus Sicht der Einsatzorganisation das überbringen der Todesnachricht zu organisieren ist?
    Gar nicht! Wie du selber schreibst, ist die Polizei zuständig, und nur die. KIT/ENT/Notfallseelsorge/etc. tun das nicht, sofern es nicht unvermeidbar ist [1], weil sie es a) nicht dürfen und es b) die darauf folgende Arbeit erschwert, weil der Überbringer der Nachricht (wenn auch evtl. unterbewusst) der "Böse" ist, und nicht mehr gut tröstend sein kann.

    Als "normale" Führungskraft einer Einsatzorganisation würde ich davon dringend die Finger lassen, da kann man zu viel falsch machen. Der Kontakt zu Angehörigen kommt früh genug zustande, auch mit Begleitung von Personal der PSNV.

    Man darf auch nicht vergessen, dass es für manche im ersten Moment so aussieht, dass die betreffende Organisation den Leuten den Angehörigen "genommen" hat. (Das sehen freilich nicht alle so. Kann aber vorkommen.)

    Geschrieben von Ingo z.Wer hat einen Plan?
    Ich muss zugeben, dass ich mich erst verstärkt mit dem Thema beschäftigt habe, nachdem ich selbst mal den Bedarf hatte. Ich behaupte auch, dass man es vorher nicht wirklich verstehen kann. Es würde allerdings schon weiterhelfen, wenn das Thema deutlich besser in der Führungskräfteaus- und -fortbildung eingebunden würde.
    Klar muss auch sein, dass der "normale Einsatzleiter" nicht den kompletten Bedarf erkennen und die Kräfte organisieren und koordinieren kann. Dafür gibt es hoffentlich vor Ort im voraus benannte Fachleute. Für solche Dinge gibt es auch bundeseinheitliche Vorschläge, wie was benannt wird, das wird aber leider nur sehr begrenzt umgesetzt. Bayern ist allerdings relativ weit vorne dran, um am aktuellen Praxisbeispiel zu bleiben.

    Übrigens eine wichtige Anmerkung für solche Fälle: Es ist nicht nur eine Unfallmeldung für die direkt verletzten zu erstellen, sondern für alle Beteiligten am Einsatz und auch alle Angehörigen mindestens der betroffenen Wehr. Das kann spätere Probleme verhindern.

    [1]: Unvermeidbar wäre es z.B., wenn man lügen müsste, um die Todesnachricht zu überbringen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    Geändert von Linus D. [10.04.14 18:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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