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Löschgruppenfahrzeug
RubrikEinsatz zurück
Themaverbesserte Warntechnik war: Toter Feuerwehrmann40 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW786753
Datum11.04.2014 15:13      MSG-Nr: [ 786753 ]7044 x gelesen

Geschrieben von Christian H. Es ist nicht unsere Aufgabe aus unseren Geldern Material zu kaufen und vorzuhalten das nicht unsere Aufgabe ist.

Das ist grundsätzlich richtig so, wobei der springenden Punkte dabei aber "unsere Gelder" und "unsere Aufgabe" sind.

"Unsere Gelder" bekommen wir vom Steuerzahler zur Durchführung "unserer Aufgaben".

Da unsere Aufgaben regelmäßig beinhalten, dass wir uns im Straßenverkehr aufhalten bzw. bewegen, müssen wir auch für solche Einsätze vorbereitet und ausgerüstet sein. Die Absicherung ist im Zweifelsfall zunächst eine Forderung der Unfallverhütung, und dafür ist der Unternehmer (also der Träger der Feuerwehr, der "unser Geld" in der Hand hat) zuständig. Damit gehört die Vorhaltung und Anwendung von Verkehrssicherungsmaterial zu "unseren Aufgaben".

Ob neben dem Aspekt der Eigensicherung dann noch eine straßenverkehrsrechtliche oder gefahrenabwehrrechtliche Verpflichtung zur Absicherung besteht, kann man im Grunde schon unbeachtet lassen. Trotzdem sollte nicht unerwähnt bleiben, dass straßenverkehrsrechtlich gesehen grundsätzlich ein gewisses Verursacherprinzip gilt. Sprich: Wenn ich mein LF auf die Autobahn stelle (weil mein Einsatz das erfordert), dann muss ich auch für die Absicherung sorgen...

Dazu kommt noch, dass (zumindestens in manchen Bundesländern) Verkehrsgefahren wie z.B. Ölspuren von den Verwaltungsgerichten als Unglücksfall eingestuft wurden und damit sogar eine originäre Zuständigkeit der Feuerwehr besteht.

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