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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Warnung der Bevölkerung; Wirkung der Sirenentöne in der Praxis | 45 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 786866 | ||
Datum | 14.04.2014 10:15 MSG-Nr: [ 786866 ] | 10808 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Die öffentlich rechtlichen haben einen gesetzlichen Sendeauftrag, das heißt für den WDR, das der WDR2 immer senden können mußIch glaube das Problem ist nicht, dass die Senden (wenn sie denn informiert werden), sondern dass die auch gehört werden. Klar werden in den Hinweisen in der Presse die Radiosender genannt, die man einschalten soll. Früher konnte man einfach lehren "Macht das Radio an". Heute ist daraus geworden: "Macht das Radio an, schaltet auf einen oder zwei von hunderten Sendern, natürlich solche, die ihr womöglich sonst nie hört und nicht irgendwo abgespeichert habt - und achja, es wäre dann auch ganz praktisch, wenn dafür ein funktionierendes Radio vorhanden wäre, weil eure Eipotts, Empedreis und die Musik-CD, die ihr euch als Datensicherung vom Original des Nachbarn kopiert habt, das mit den Warnhinweisen leider nicht auf die Reihe kriegen." Will sagen, früher war die Einbindung der Medien vor dem Warnfall, wie auch währenddessen, alleine dadurch deutlich leichter, das es weitaus weniger davon gab. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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