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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGefahrklassen Brennbare Flüssigkeiten13 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW786994
Datum15.04.2014 21:56      MSG-Nr: [ 786994 ]3346 x gelesen

Hallo,

GHS gilt bereits jetzt weltweit für "Stoffe" und ab 2015 dann auch für "Zubereitungen". Die Frist für Lagerbestände endet 2017. Somit dürfte es ab dem 2017 weltweit keine anderen Piktogramme als die der CLP-Verordnung geben (ausgenommen die der Transportvorschriften z.B. ADR).

Mit inkrafttreten der CLP-Verordung gilt auch die Klassifizierung, demnach nix mehr mit A/B I-III.
Wobei es ja nicht schlecht war. Z.B. Diesel: gilt derzeit entweder als umweltgefährlich und Gesundheitsschädlich (nach alter Verordnung) und/oder als entzündlich, umweltgefährlich und C-M-R-Stoff (nach neuer CLP).

GHS sollte eigentlich seit 2010 (mit Inkrafttreten) bekannt sein ;-)

Grüße
Der Olli

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