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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Gefahrklassen Brennbare Flüssigkeiten | 13 Beiträge | ||
Autor | Luis8 L.8, Bottrop / NRW | 786995 | ||
Datum | 15.04.2014 22:21 MSG-Nr: [ 786995 ] | 3331 x gelesen | ||
Alsoooooooo... 1.) die GHS gilt für ALLE weltweit in Umlauf gebrachten Chemikalien. Es geht hierbei vor allem um die Klassifizierung und Kennzeichnung. Dazu gehören Reinstoffe und Gemische. Die Umstellungsfristen sind dabei für Reinstoffe und Gemische unterschiedlich. Ebenso, muß ich z.T. Dinge im eigenen Lager nicht umetikettieren, solange ich sie nicht in Umlauf bringe. a.)ab dem 1.12.2012 müssen Reinstoffe nach GHS klassifiziert und gekennzeichnet sein. Inkl. der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen gem. §14 GefStoffV b.) ab dem 1.5.2015 müssen auch Gemische nach GHS klassifiziert und gekennzeichnet sein. Inkl. der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen gem. §14 GefStoffV 2.) die GHS gilt auch für die Feuerwehr!!! Kraftstoffe, Reinigungsmittel, Desinfektionsmitte, Kühl- und Schmierstoffe,... für all das braucht man als Unternehmer eine Betriebsanweisung, die auf Grundlage des Sicherheitsdatenblattes und einer Gefährdungsbeurteilung in Kurzform dem Anwender alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stellt. Ich befürchte, die wenigsten Feuerwehren / Städte haben so etwas nicht. In größeren Firmen wird soetwas meist durch Datenbanken sichergestellt es reicht aber auch ein Einseiter in ner Kladde... 3.) die VbF ist seit Ende 2002 außer Kraft. An ihrer Stelle steht bisher die Gefahrstoffverordnung! (bzw. BetrSichV für die technischen Tätigkeiten wie Lagern und Umfüllen.) 4.) die TRbF bleiben weiterhin für die betrieblichen Anforderungen in Kraft (bis TRGS bzw. TRBS in Kraft sind) 5.) Das GHS, durch die CLP-Verordnung in Kraft, klassifiziert die Stoffe, weißt Kennzeichnung, die H- und P-Sätze zu und gibt Vorgaben zur Verpackung. Zusammengefasst: Die GefStoffV regelt die Schutzmaßnahmen, für die ich naturgemäß erstmal klassifizieren muss. Das GHS beschreibt nur Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung, das aber weltweit einheitlich Die CLP ist die Verordnung fürs GHS Die BetrSichV regelt vor allem Arbeitsmittel, Arbeitsschutz, üerwachungsbedürftige Anlagen etc. (also bei Gefahrstoffen vor allem Lager und Umfüllen.) Gebe Gott uns uns, die Weisheit das Richte zu erkennen, denn Willen es zu wählen, und die Kraft es durchzusetzten. | ||||
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