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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Großeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände | 64 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 787391 | ||
Datum | 22.04.2014 19:36 MSG-Nr: [ 787391 ] | 14344 x gelesen | ||
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Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung (2) Wer eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 plant oder ausübt, ist verpflichtet, jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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