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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGroßeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände64 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen787441
Datum23.04.2014 14:48      MSG-Nr: [ 787441 ]14172 x gelesen
Infos:
  • 23.04.14 Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in Nordrhein-Westfalen (nukleare Nachsorge)
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 94 Dosisreduzierung (Minimierungsgebot)
  • 22.04.14 ALARA

  • Mahlzeit,

    Geschrieben von Ralf E.
    Wenn man die ersten zwei Absätze dieses Presseberichtes auf "nh24.de" liest, so wurde wohl das Fachpersonal erst nachalarmiert.


    ja, da steht aber auch, dass der Finder zunächst als kontaminiert angenommen wurde und man erfährt aus den von Dir erwähnten Sätzen nicht, ob die Nachalarmierung erfolgte als Kräfte vor Ort waren oder als der Chef erfuhr, um was es geht und was alarmiert ist.

    Aber wie gesagt - man kann sich doch hier nur entscheiden, ob man halt mal guggen fährt, auf die Gefahr hin, dass die Beschreibung des "Spaziergängers" dann doch nicht so bolle war und doch irgendwas im argen liegt, oder ob an halt vorsichtshalber (oder sollte das nicht die Regel sein?) der AAO folgt und eben das alarmiert, was dann vorgesehen ist. Und in der Hinsicht gibt's halt in Hessen nur ein Stichwort. Da kann ich den Chef da auch irgendwie verstehen, dass der, wenn denn schon alarmiert wurde, auch nochmal nachziehen lässt, was er für diese Fälle festgelegt hat.

    ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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