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1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGroßeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände64 Beiträge
AutorStef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen787453
Datum23.04.2014 18:01      MSG-Nr: [ 787453 ]14013 x gelesen
Infos:
  • 23.04.14 Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in Nordrhein-Westfalen (nukleare Nachsorge)
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 94 Dosisreduzierung (Minimierungsgebot)
  • 22.04.14 ALARA

  • Guten Tag!

    Wenn ich das bisher richtig verstehe, werden hier zur Zeit speziell zwei Einsätze besprochen, bei denen im Nachhinein der Kräfteansatz der Feuerwehren die reale Gefährdungslage jeweils deutlich überstiegen hat. Und im Augenblick des Meldeeinganges ist es sicherlich praktisch unmöglich abzuschätzen, was in dem Sinne genau richtig, zu viel oder deutlich zu wenig sein mag.

    Geschrieben von Matthias O.Und da sage ich, dass es dafür eben eine AAO gibt,
    Das sollte natürlich der Fall sein, und die Einhaltung der AAO wird sich in jedem Fall als "richtig" beschreiben lassen.

    Im NRW-Fall hat dann aber wohl die AAO nicht den rechtlichen Vorgaben entsprochen, oder es wurde davon abgewichen. Der Erlass wurde hier ja schon verlinkt. Die dort definierte - und damit mit einer gewissen Verbindlichkeit vorgegebene - Reaktion der Leitstelle der Feuerwehr nach Meldeeingang ist "Entsendung eines Messtrupps". Die weiteren Maßnahmen sollen von den Messergebnissen dieses Trupps abhängig gemacht werden. Dieser Vorgabe wurde offenbar nicht genügt.

    Im hessischen Fall deutet der Pressebericht bereits eine Abweichung von der AAO an, die zu einem nochmals erhöhten Kräfteansatz geführt haben mag. Gleichzeitig bietet die - ebenfalls bereits verlinkte - spezielle Rechtsgrundlage eine deutlich größere Spannbreite, und wesentlich mehr Interpretationsbedarf und -spielraum. Eine klare Vorgabe wie in NRW ("Erst einmal mit einem Trupp nachsehen, dann weiterentscheiden") fehlt, allerdings sind die zulässigen Tätigkeiten der Feuerwehr sehr restriktiv beschrieben. Angesichts des Meldebildes "Behälter mit Warnzeichen Radioaktivität" ohne Zusatzgefahren wie erkennbarer Austritt von Flüssigkeiten oder Stäuben oder notwendige Rettung Verletzter führt zu den zulässigen Tätigkeiten der Feuerwehr "Abperren bei 50 Metern, alternativ Absperren bei 25 MikroSievert pro Stunde, Fachkräfte abwarten". Das mag auch mit vergleichsweise geringem Ansatz der Kräfte und Mittel gehen, wenn die AAO hier differenziert. Ansonsten halt messen, sofern Messgeräte verfügbar, und ohne eigene Bewertungskompetenz.

    In einem entsprechenden Fall in Niedersachsen ist zwar ebenfalls ein Erlass ("Nuklearspezifische Gefahrenabwehr (Nachsorge)" vom 15.06.1998) vorhanden. Dieser ist jedoch in der Aussage dürftig und in sich widersprüchlich. So heißt es konkret "Die allgemeinen Verwaltungsbehörden, insbesondere die Gemeinden, sind für Aufgaben der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr nicht zuständig". Gleichwohl gelten die Feuerwehren - die wohlverstanden Bestandteil der gemeindlichen Ordnungsbehörden sind - als mögliche beteiligte Stellen.

    Kurz: Bei gemeldetem Verdacht auf einen punktuellen, ortsgebundenen nuklearen Vorfall ohne offensichtliche Ausbreitungsgefahr wird der in NRW vorgeschriebene Messtrupp zum Abklären und "heranmessen" an einen möglichen Gefahrenbereich im Erstschlag ausreichend und angemessen sein. Eventuell sind zusätzliche Kräfte für die Aufgabe "Absperren", und im Rahmen der Eigensicherung für eine Not-Dekon, denkbar. Damit wäre ich bei dem oben schon vorgeschlagenen Ansatz "Erkunder + LF".

    Für alles andere - insbesondere den operativen Einsatz von ABC-Zügen über die Eigensicherung hinaus, fehlt schlicht in allen drei Ländern die Entschlusskompetenz, und eine Anforderung ist abzuwarten. Bei aktiver Ausbreitungsgefahr sieht das freilich alles wieder ganz anders aus ...

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

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