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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaGroßeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände64 Beiträge
AutorAndr8é S8., Essen / NRW787460
Datum23.04.2014 23:56      MSG-Nr: [ 787460 ]13687 x gelesen
Infos:
  • 23.04.14 Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in Nordrhein-Westfalen (nukleare Nachsorge)
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
  • 22.04.14 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 94 Dosisreduzierung (Minimierungsgebot)
  • 22.04.14 ALARA

  • Hallo Stephan,

    Schau mal bitte auf die Beitrag auf den ich geantwortet habe, vergleich den mit dem im Erlass genannten Wert...

    Der Unterscheid zwischen 25 mikroSv/h und 0,3 mikroSv/h ist dir klar? Und jetzt schau mal auf den Messbereich der in der Regel in der Feuerwehr genutzten Messgeräte... Dann wird Anwendung des Erlass in NRW sehr spannend.

    Und wenn ich im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr beurteilen will, helfen mir die Grenzwerte der FwDV 500 nur sehr begrenzt weiter. Und unsere Messgeräte der Feuerwehr erfassen nicht alles was man da messen muss. Auch ein Messwert unter (auch deutlich unter) 25 mikroSv/h kann je nach beteiligtem Nuklid sehr deutliche Probleme mit sich bringen.

    Deshalb schnell als Feuerwehr die Nicht-Zuständigkeit feststellen. Und die Fachbehörde das machen lassen. In NRW kommt die Feuerwehr aus der Nummer auf Grund des Erlasss nicht so einfach raus.



    Gruß
    Andre

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    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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