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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Großeinsatz durch alte radioaktive Vorwiderstände | 64 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 787460 | ||
Datum | 23.04.2014 23:56 MSG-Nr: [ 787460 ] | 13687 x gelesen | ||
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Hallo Stephan, Schau mal bitte auf die Beitrag auf den ich geantwortet habe, vergleich den mit dem im Erlass genannten Wert... Der Unterscheid zwischen 25 mikroSv/h und 0,3 mikroSv/h ist dir klar? Und jetzt schau mal auf den Messbereich der in der Regel in der Feuerwehr genutzten Messgeräte... Dann wird Anwendung des Erlass in NRW sehr spannend. Und wenn ich im Rahmen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr beurteilen will, helfen mir die Grenzwerte der FwDV 500 nur sehr begrenzt weiter. Und unsere Messgeräte der Feuerwehr erfassen nicht alles was man da messen muss. Auch ein Messwert unter (auch deutlich unter) 25 mikroSv/h kann je nach beteiligtem Nuklid sehr deutliche Probleme mit sich bringen. Deshalb schnell als Feuerwehr die Nicht-Zuständigkeit feststellen. Und die Fachbehörde das machen lassen. In NRW kommt die Feuerwehr aus der Nummer auf Grund des Erlasss nicht so einfach raus. Gruß Andre Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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