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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEA im Rettungsdienst (nur NRW)8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW787568
Datum25.04.2014 11:35      MSG-Nr: [ 787568 ]1728 x gelesen

Also wenn jemand eine "Aufwandsentschädigung" bekommt handelt es sich nach meiner Definition noch um ein Ehrenamt.

Denn 40 für 24h als Teilzeitretter zu bezeichnen halte ich für sehr überzogen.

Gruß
Sebastian

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