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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTempolimit für Eindatzkräfte in der Schweiz9 Beiträge
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG787579
Datum25.04.2014 14:41      MSG-Nr: [ 787579 ]2190 x gelesen

Aber solche Bilder und Regelungen gibt es in der Schweiz auch fast nicht.
Da wir eher eine Lärmschutzwand gebaut.

Im Prinzip ist das Gesetz Ok.
Hier werden die Massnahmen gegen Raser beschrieben:

Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
innerorts (50km/h): um 50km/h
ausserorts (80km/h): um 60km/h
auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h

Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.



Somit sind die Überschreitungen doch sehr massiv, wobei auch die Massnahmen auch happig sind.

Aber ich denke dies ist auch im Einsatzfall meist kein Problem.
PS: Gesetz gibt seit dem 1. Januar 2013

Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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Geändert von Andy S. [25.04.14 14:43] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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