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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tempolimit für Eindatzkräfte in der Schweiz | 9 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 787599 | ||
Datum | 25.04.2014 19:11 MSG-Nr: [ 787599 ] | 2106 x gelesen | ||
Geschrieben von Andy S. Im Prinzip ist das Gesetz Ok. Das finde ich auch, denn Geschrieben von Andy S. Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird: wer das schafft auf dem Weg zum FwH, der sollte mal seine Einstellung überdenken. Selbst mit Einsatzmittel ist die Geschwindigkeit, vor allem in der Stadt, schon bedenklich. Geschrieben von Andy S. Somit sind die Überschreitungen doch sehr massiv, wobei auch die Maßnahmen auch happig sind. Kannst du uns mal die dazugehörige Geldstrafe mitteilen, damit andere sehen, wie günstig man in D fährt? Gruß Heinrich | ||||
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