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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTempolimit für Eindatzkräfte in der Schweiz9 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen787599
Datum25.04.2014 19:11      MSG-Nr: [ 787599 ]2106 x gelesen

Geschrieben von Andy S.Im Prinzip ist das Gesetz Ok.

Das finde ich auch, denn
Geschrieben von Andy S.Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
innerorts (50km/h): um 50km/h
ausserorts (80km/h): um 60km/h
auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h

wer das schafft auf dem Weg zum FwH, der sollte mal seine Einstellung überdenken. Selbst mit Einsatzmittel ist die Geschwindigkeit, vor allem in der Stadt, schon bedenklich.

Geschrieben von Andy S.Somit sind die Überschreitungen doch sehr massiv, wobei auch die Maßnahmen auch happig sind.

Kannst du uns mal die dazugehörige Geldstrafe mitteilen, damit andere sehen, wie günstig man in D fährt?

Gruß
Heinrich

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