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gesunder Menschenverstand
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikEinsatz zurück
ThemaBaum beseitigt - Unfallwagen übersehen74 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP787726
Datum28.04.2014 14:33      MSG-Nr: [ 787726 ]13004 x gelesen
Infos:
  • 25.04.14 Radiobeitrag: Unfall in Sommerkahl - Feuerwehr unter Beschuss
  • 25.04.14 Mainpost Bericht

  • Geschrieben von Daniel M.Hier mal ein unmissverständliches Statement unserer Unfallkasse zum Thema!
    1. Seit wann gibt es sowas von dort? ;-)
    2. Unter "unmissverständlich" verstehe ich was anderes (im Bezug auf die Lichtgeschichte, die Zuständigkeit an sich z.B. ist dort schön beschrieben).

    Zu den Voraussetzungen gehören:
    ...
    4. Die konkreten Bedingungen an der Einsatzstelle (Licht... sind vertretbar.
    Die "Vertretbarkeit" ist also im Einzelfall zu beurteilen.

    (LBKG-Kommentar)...die Unfallverhütungsvorschrift Forsten ist grundsätzlich zu beachten.Wenn man "grundsätzlich" schon extra erwähnt, rechnet man wohl mit Ausnahmen.

    Geschrieben von Daniel M.Wenn man das mit der Rettungssäge macht, ist das "konform", da diese wie ein Trennschleifer gesehen wird.Spätestens da wirds dann aber irgendwie schon etwas seltsam. Oder kann ich mit einer "Rettungs"säge weniger Schaden anrichten als mit einer einfachen "Motorsäge"? Ich vermute, meinem Bein wäre es z.B. egal, womit es verunstaltet würde.

    Geschrieben von Daniel M.Forstwirtschaftlichem Fachpersonal mit dem vielfachen an Motorsägen-Bedien-Stunden schränkt man ein. Feuerwehrpersonal mit dem Bruchteil der Erfahrung will man das machen lassen.
    Sonst schreit ihr nach dem GMV, merkt ihr was?
    Ich merke, dass die durchschnittliche Feuerwehr mehr Licht dabei haben dürfte als das durchschnittliche forstwirtschaftliche Fachpersonal. Diese werden aber auch ab und zu mal im dunklen oder in der Dämmerung tätig. Die Stuttgart21-Gegner können das bezeugen ;-)
    Ich merke allerdings auch, dass Lichtsensoren am PKW dir selbst in unserer Gegend hier schonmal auf die Nerven gehen können, wenn du am helllichten Tag bei Sonnenschein und blauem Himmel Straßenabschnitte durch den Wald fährst und der Schatten da schon ausreicht, damit irgendwer meint die Grenze zwischen "Tageslicht" und Dunkelheit sei überschritten.
    Und am Ende steht in der GUV Forsten: Fällarbeiten bei Tageslicht. Da könnte man auch mal überlegen, ob eigentlich jede Tätigkeit mit einer Säge an einem Baum gleich eine Fällarbeit ist, oder ob für die Aufarbeitung diese Nennung in der UVV selbst schon wieder lockerer zu sehen ist. Dass ein Sturm Bäume trotz Dunkelheit fällt, wird sich nicht verhindern lassen. Dass solche Bäume dann manchmal doch Feuerwehrarbeit sind, auch nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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