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Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Technische Hilfeleistung
RubrikSonstiges zurück
ThemaBrand- und Hilfeleistungsberichte in Thüringen3 Beiträge
AutorThom8as 8G., Erfurt / Thüringen787901
Datum02.05.2014 12:19      MSG-Nr: [ 787901 ]1431 x gelesen

Hallo,

BSWD (=vorbeugende Maßnahme) ist ja kein "Einsatz" im Sinne des ThürBKG. Ein Einsatz im Sinne des ThürBKG ist ja grundsätzlich erstmal kostenfrei. BSWD wird ja i.d.R. vorher festgelegt wenn eine Veranstaltung beantragt wird und auch bezahlt. Deswegen gibt es die entsprechenden Kostensatzungen ja auch in eurer Gebührensatzung der Feuerwehr bzw. Gemeinde.

Klärt sich aber eigentlich auch schon von alleine, die entsprechenden Felder in den neuen Berichten sehen ja nur eine "Alarmierung durch Leitstelle/Sirene" vor.

Für BSWD gibt es eigentlich eigene Vordrucke, die aber je nach Feuerwehr unterschiedlich aussehen. Checklisten und Berichte finden sich zu hauf im Internet, zur Not kann man sich was selber basteln, entsprechende Einträge in das Dienstbuch bzw. Verwaltungssoftware ist ja obligatorisch. Was generelles für TH ist mir nicht bekannt.

MkG
Tom

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 01.05.2014 09:22 Flor7ian7 Z.7, Bad Berka OT Gutendorf
 02.05.2014 12:19 Thom7as 7G., Erfurt
 02.05.2014 14:30 Flor7ian7 Z.7, Bad Berka OT Gutendorf

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