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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Toter Feuerwehrmann | 166 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 787925 | ||
Datum | 02.05.2014 22:29 MSG-Nr: [ 787925 ] | 105822 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Er wäre also mit wesentlich weniger kinetischer Energie in den SW eingeschlagen und hätte diesen dementsprechend deutlich weniger beschleunigt. Ich glaube nicht mal das ein allein stehender VSA (~700kg) 200m weit geschoben wurde, geschweige denn als Gespann. Die Verfahrensweise der Autobahnmeisterei wurde angesprochen, ich denke hier muß man wissen das die RSA folgendes sagt; Geschrieben von RSA95 (3) Zur Sicherung von Arbeitsstellen von kürzerer Dauer sind bei Arbeiten auf der Fahrbahn grundsätzlich fahrbare Absperrtafeln mit Blinkpfeil (Z 616) einzusetzen, deren Abstand von der Arbeitsstelle mindestens 50 m betragen muss. Dies gilt auch, wenn die Absperrtafel an einem Transportanhänger bzw. -fahrzeug befestigt ist. Im Klartext; Ich habe den 4fachen Sicherheitsabstand gewählt....und eigentlich mit Einwänden bezüglich einer Überdimensionierung gerechnet und eine entsprechend Erwiderung im Hinterkopf gehabt das man diesen sehr großen Abstand noch nutzen kann um Nachzügler zB die Unfallaufnahme Pol. dort abzustellen....war wohl nix. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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