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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | elektr. Rolltore mit FB nachrüsten | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 787970 | ||
Datum | 04.05.2014 21:40 MSG-Nr: [ 787970 ] | 2657 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Also wenn man Carglass vertrauen kann: lieber nicht uneingeschränkt... Geschrieben von Steffen W. Das Fahrersichtfeld ist durch den deutschen Gesetzgeber genau definiert: Das ist das Fernsichtfeld, und definiert ist es in Bezug auf die Reparatur von Verbundglas-Winschutzscheiben. Für das hier diskutierte Thema hat diese Definition m.E. keine Relevanz. Außerdem ist das auch nur die Definition für PKW, für Nutzfahrzeuge gibt es eine eigene, abweichende Definition... Wenn man schon eine Definition aus dem Verkehrs- bzw. Zulassungsrecht heranziehen möchte, dann wohl eher die aus der Richtlinie 77/649/EWG: Der Bereich von 180 Grad vor dem Fahrer. (wobei ich aber auch keine Vorstellung habe, inwiefern das bei der hier diskutierten Fragestellung hilfreich sein könnte) | ||||
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