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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Waldbrandrisikostufen | 9 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 788024 | ||
Datum | 06.05.2014 00:38 MSG-Nr: [ 788024 ] | 2437 x gelesen | ||
Beim europäischen Recht bin ich noch nicht wirklich weiter. Es gab mal die Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 zum Schutz des Waldes. Die ist aber seit 2002 außer Kraft. Da es vermutlich vorrangig um Fördermittelverteilung geht (worum auch sonst in der EU) könnte man auch unter dem Schlagwort LIFE+ fündig werden. Auf dem Umweg über EU-Recht bin ich aber auf den Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern zur Vorbeugung und Abwehr von Waldbränden des Landes Brandenburg gestoßen. ;) Da sich im EU-Rechjt eh keiner zurecht findet legen wir das halt selbst fest. Zur Kennzeichnung der territorialen Waldbrandgefährdung werden die Wälder durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß § 22 Absatz 1 LWaldG in nachfolgend aufgeführte Waldbrandgefahrenklassen eingeteilt: Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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