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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaWaldbrandrisikostufen9 Beiträge
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg788024
Datum06.05.2014 00:38      MSG-Nr: [ 788024 ]2437 x gelesen

Beim europäischen Recht bin ich noch nicht wirklich weiter. Es gab mal die Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 zum Schutz des Waldes. Die ist aber seit 2002 außer Kraft. Da es vermutlich vorrangig um Fördermittelverteilung geht (worum auch sonst in der EU) könnte man auch unter dem Schlagwort LIFE+ fündig werden.

Auf dem Umweg über EU-Recht bin ich aber auf den Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern zur Vorbeugung und Abwehr von Waldbränden des Landes Brandenburg gestoßen. ;) Da sich im EU-Rechjt eh keiner zurecht findet legen wir das halt selbst fest.
Zur Kennzeichnung der territorialen Waldbrandgefährdung werden die Wälder durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß § 22 Absatz 1 LWaldG in nachfolgend aufgeführte Waldbrandgefahrenklassen eingeteilt:

- Gebiete mit sehr hoher Waldbrandgefahr A1,
- Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr A,
- Gebiete mit mittlerer Waldbrandgefahr B,
- Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr C.


Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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