Die juristische Würdigung solcher Dinge hat so weit ich das sehe immer eine deutliche Schuld des Fahres ergeben. Verschärfend kommt hinzu dass SoSi Fahrten für Übungen regelmässig nicht zur Rettung von Menschenleben oder bedeutender Sachwerte erfolgen. Ob es für den Übungszweck erforderlich war ist, wie die anderen Umstände auch, immer eine Einzelfallentscheidung. Ich bin mal gespannt, ob die Führungskraft der die Fahrt/Übung angeordnent hat, ebenfalls belangt wird.
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Geändert von Dirk B. [11.05.14 12:12] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |