Der sogenannte Blaulichterlass des IM NRW bejaht Übungsfahrten unter Alarmbedingungen unter folgenden Voraussetzungen:
Punkt 2.1.2: "...Dagegen ist die gemeinsame Verwendung der Warneinrichtungen bei Übungsfahrten unter Einsatzbedingungen zulässig. Den Kraftfahrzeugführern von Einsatzkraftfahrzeugen ist deshalb der Fahrtzweck vor Antritt der Fahrt bekannt zu geben. Übungsfahrten unter Einsatzbedingungen bedürfen für Feuerwehrfahrzeuge der Einwilligung der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes,..."
Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre
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