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RubrikAusbildung zurück
ThemaFahrausbildung war Schwerer Eigen-VU bei Alarmübung :-(12 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen788334
Datum12.05.2014 16:51      MSG-Nr: [ 788334 ]2228 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Grundsätzlich natürlich*, aber die Frage ist doch hier in dem Zusammenhang: Enthält diese professionelle Ausbildung dann mehr explizit für Sondersignalfahrten relevante Inhalte als die Variante mit FW-internen "Ausbildern"? Da sage ich: Nein.
Und deshalb ist das Anführen des Feuerwehrführerscheins in diesem Zusammenhang unpassend.


Unabhängig vom Thema Sondersignalfahrten, she ich daein interessantes Thema der Haftung.
Was passiert denn, wenn jemand mit dem Feuerwehrführerschein einen Unfall baut? In wie weit hängt da der Einweiser mit drinnen? Bzw. wer möchte freiwillig und unentgeldlich dei Verantwortung hier übernehmen?

da ist es mit einem professionellen Fahrlehrer bzw. einer Fahrschule doch anders / besser...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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