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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaKennzeichnung von Abfällen, Recyclingcodes8 Beiträge
AutorJan 8P., Gelnhausen / Hessen788554
Datum15.05.2014 23:07      MSG-Nr: [ 788554 ]1959 x gelesen

Seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz sind alle Abfalltransporte zu kennzeichnen. Das mit den überwachungsbedürftigen Abfall hat sich auch erledigt die werden nur noch Gefährliche Abfälle genannt.

D.h. ein mit A plakatiertes Fahrzeug kann von Altpapier über Altkleider, Hausmüll und Asbestmüll auch Kernbrennstäbe enthalten ;)

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