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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von Abfällen, Recyclingcodes | 8 Beiträge | ||
Autor | Jan 8P., Gelnhausen / Hessen | 788554 | ||
Datum | 15.05.2014 23:07 MSG-Nr: [ 788554 ] | 1959 x gelesen | ||
Seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz sind alle Abfalltransporte zu kennzeichnen. Das mit den überwachungsbedürftigen Abfall hat sich auch erledigt die werden nur noch Gefährliche Abfälle genannt. D.h. ein mit A plakatiertes Fahrzeug kann von Altpapier über Altkleider, Hausmüll und Asbestmüll auch Kernbrennstäbe enthalten ;) | ||||
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