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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von Abfällen, Recyclingcodes | 8 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 788575 | ||
Datum | 16.05.2014 10:35 MSG-Nr: [ 788575 ] | 1626 x gelesen | ||
Zum Thema Abfall kannst du alles im Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG nachlesen. Da sind die ganzen Dinge beschrieben. Die zusätzlichen Verordnungen auch noch alle zu lesen, würde dir das Wochenende versauen. Das A-Schild ist - mit ein paar Ausnahmen - grundsätzlich anzubringen und bei Nichtvorhandensein gibt es sogar ein Bußgeldverfahren. Wird bei den regelmäßig stattfindenden Kontrollen von LKW immer wieder geahndet. es gibt da auch einen Bereich, wo man immer wieder diskutiert, ob die Ladung Abfall oder Wirtschaftsgut ist. Das wird im §5 des KrWG geregelt. Wenn man mal die Papiere eines solchen Abfalllasters hat, kann man aus dem AVV-Schlüssel ersehn, als was dieser eingestuft ist. Da wird nach gefährlich (mit Sternchen) und ungefährlich eingestuft. International gibt es dann noch das Basler Abkommen, wo das alles geregelt ist, wie es international läuft. Da wird dann mit Notifizierungen vorhergeregelt, was wie von wem wohin gefahren werden darf. Der Recycling Code, der hier angesprochen ist, wird dir bei einem Unfall nicht weiterhelfen. Dieses allgemeine Recycling-Symbol wirst du in den Unterlagen der Frachtpapiere nicht finden. Gruß Ralf Leistner | ||||
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