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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPressedrohnen29 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen788910
Datum22.05.2014 18:58      MSG-Nr: [ 788910 ]4511 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Florian F.

Wenn die Aufnahmen allerdings gemacht werden ohne den Hausherren zu fragen kann ich mir vorstellen, dass der Fotograf Schwierigkeiten bekommen könnte. Nach meinem Verständnis sind nämlich diese Luftaufnahmen nicht mehr durch die Panoramafreiheit gedeckt.


Und wer sollte Urheberechtsansprüche auf ein niedergebranntes Bauwek erheben können? Der Architekt oder der Brandstifter?!
Oder anders gesagt - Wenn du schon die Panoramafreiheit verlinkst, solltest sie auch so halbwegs verstanden haben. Denn mit Freiheitsrechten hat die irgendwie so rein gar nichts zu tun. Mit Persönlichkeitsrechten auch nicht.


Gruß,
Thorben

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