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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Neue M-VkV und M-VStättV unter is-argebau.de veröffentlicht | 9 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 789034 | ||
Datum | 25.05.2014 12:11 MSG-Nr: [ 789034 ] | 2468 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus F. Wie ist denn dann nun der rechtliche Status dieser Verordnung? Gar keiner bis jetzt EU weit, Vision ist wie unter meiner Antwort auf Lars ,geschrieben das dies alles mal einheitlich geregelt wird, wie es ja bei den Rettungs-Fluchtwegkennzeichnungen, Feuerlöscherkennzeichnungen, Rauchabzüge ja schon EU weit durchgeführt werden kann und teilweise wird. Irgendwann will man einen einheitlichen Weg denn wir hier in Deutschland mal vorgeben und übernommen werden kann.Lasst uns erst mal länderrechtlich den Weg finden ,dann werden wir sehen ob das EU Recht auch EU weit durchgesetzt werden kann. Gruß Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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