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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAusnahmegenehmigung zu § 34 StVZO (Gewichte) für Einsatzfahrzeuge?3 Beiträge
AutorHara8ld 8K., Augsburg / Bayern789141
Datum28.05.2014 10:47      MSG-Nr: [ 789141 ]1965 x gelesen

Hallo,
ich habe ein WLF mit Kran und masch. Zugeinrichtung (MAN 26.400, 3-Achser). Zul. Gesamtmasse 26.000 kg, techn. zul. Gesamtmasse 28.000 kg. Achslasten bei VA 9.000 kg, HA 11.500 kg/7.500 kg bei Radstand 4.500 mm/1.300 mm.
Um den AB-Löschwasserförderung des Landes Bayern (Hytrans) transportieren zu können, brauchte ich eine Ausnahmegenehmigung auf 27.500 kg. Diese hat mit die Straßenverkehrsbehörde das Stadt Augsburg problemlos erteilt.
Gru, Harld

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Ausnahmegenehmigung zu § 34 StVZO (Gewichte) für Einsatzfahrzeuge? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt