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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaCold Water Challenge80 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz789565
Datum03.06.2014 15:26      MSG-Nr: [ 789565 ]23026 x gelesen
Infos:
  • 18.06.14 Das Bayerische Innenministerium stellt klar: Kein staatliches Verbot von 'Cold water challenge 2014'
  • 15.06.14 FF Klein Schneen - Feuersbrunst in Kiesgrube
  • 14.06.14 Jugendlicher in Minnesota bei nachts allein unternommener "Cold Water Challenge" ertrunken
  • 14.06.14 SWR: Cold Water Challenges in Rheinland-Pfalz
  • 13.06.14 HH Abendblatt: Kritiker der CWC stehen auf dem Schlauch
  • 13.06.14 SHZ: Das Spiel mit dem Wasser: Cool bleiben

    alle 38 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Christian E.Sind wir schon im Sommerloch?

    Anscheinend schon.


    Geschrieben von Christian E.Wieso wird so ein Thema so groß diskutiert?

    Also ich nehme an, du beziehst dich auf die gesamte Diskussion in der Presse und nicht nur auf die Diskussion hier im Feuerwehrforum:

    Meiner Meinung nach, handelt es sich mal wieder um das klassiche Problem, daß höhere Führungspositionen glauben eingreifen zu müssen, sobald die ihnen untergeordneten Abteilungen selbständige Handlungen durchführen die öffentlichkeitswirksam sind. Hierbei spielt es einerseits eine Rolle, daß befürchtet wird für das Handeln verantwortlich gemacht zu werden sofern man sich durch ein "Verbot" nicht eindeutig davon distanziert, andererseits ein vollkommen fehlendes Verständnis der modernen Möglichkeiten mittels "Werbung" die Öffentlichkeit überhaupt zu erreichen in ihrer Gesamtheit und Masse.

    Durch Zufall hat sich hier mal wieder eine "virale Marketingkampagne" seitens (nahezu) aller BOS in Deutschland entwickelt die wirklich öffentlichkeitswirksam und vor allem positiv öffentlichkeitswirksam ist. Anstatt diese Chance aufzugreifen und lenkend einzugreifen, reißt man das wieder ein was die breite Basis durch unkoordiniertes aber gemeinsames Handeln an positiver Resonanz erzeugt hat. Natürlich muss darauf geachtet werden, daß keine Gesundheitsgefährdung auftritt, der Variante "B-Vollstrahl auf eine Person" in einem öffentlichen Video stehe ich da dann auch kritisch gegenüber. Genauso wie die reine Konzentration auf diese "Grillfestsache".

    Wird aber darauf geachtet, es kreativ aber vernünftig zu gestalten und auch noch ein sinnvoller Zweck dabei verfolgt und seien es nur 100 Spende an eine Stelle die es gebrauchen kann pro Organisation die ein solches Video online stellt, dann hätte man viel erreicht. Genau diesen lenkenden Eingriff hätte es gebraucht, aber es ist leider einfacher den Hammer auszupacken und damit das Verbotsschild einzuschlagen!

    ===

    Nebst dem bin ich der Meinung, daß ein absolutes Verbot einer solchen Aktion rein rechtlich gar nicht zu halten ist. Natürlich kann die Nutzung von Fahrzeugen, Dienstkleidung, etc. verboten werden aber wenn sich da eine Gruppe von x-Personen vor der Kamera als "Kameradschaftliche Gruppe der Organisation "Harte Kerle" aus "Coldwaterhausen" oder als Verein der Unterstützer der "Harten Kerle" aus "Coldwaterhausen" vorstellt und anschließend diese Challenge ohne Rückgriff auf dienstliches Material durchführt, dann fehlt jegliche realistisch juristisch haltbare Möglichkeit von Repressalien gegenüber diesen Personen.

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