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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Cold Water Challenge | 80 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 789715 | ||
Datum | 04.06.2014 19:16 MSG-Nr: [ 789715 ] | 20959 x gelesen | ||
Infos: | alle 38 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Christian B. Das "reale Leben" der Führungskräfte ist schon mit Budgetverantwortung, Personalverantwortung, Materialverantwortung, ... usw. voll. Was zum überwiegenden Anteil aus Schreibtischarbeit besteht die nach einem bestimmten Schema abläuft und durch übergeordnete bzw. parallel existierende Strukturen recht enge Grenzen gesetzt bekommt. Solange man sich an diese Regeln hält, ist man auf der sicheren Seite und kann nur selten für Entscheidungen angegriffen werden die sich in irgendeinem Grenzbereich bewegen. Geschrieben von Christian B. Ganz zu schweigen, dass er im Einsatz einen großen Batzen an Führungsverantwortung trägt. Dabei kommt es auf die Stufe der Führungskraft an und ob sie wirklich Entscheidungen trifft oder nur einen eher "verwaltenden" und "risikovermeidenden" Führungsstil pflegt. Aber auch hier gibt es Dienstvorschriften, Handlungsanweisungen, Technische Regeln,... die Grenzen und Leitlinien vorgeben. Geschrieben von Christian B. Und ich kann mir schon vorstellen, dass bei so manchen Idee der Häuptling lieber sagt, dass lasst mal schön bleiben. Auch das ist lenkend. Oder die Führungskraft nicht die Zeit hat, die Rechtsfolgen für ihn bzw. die Wehr zu bewerten. Ein Eingriff dieser Art ist eben nicht lenkend sondern blockierend. Soetwas kann erforderlich sein aber es ist nunmal immer leichter ein Verbot auszusprechen als sich die Mühe zu machen eine Meinung zwischen zwei Extrempositionen zu finden und diese auch durchzuhalten. Vor allem da in diesem Bereich, in dem sich die Cold Water Challenge bewegt, nunmal neben den üblichen Sicherheitsvorschriften eher weniger Leitlinien existieren. Öffentlichkeitsarbeit halt... was ist gut, was ist schlecht, Sender-Empfänger-Problematik? Gerade was die Rechtsfolgen betrifft: Eine Dienstanweisung die solche Imagevideos prinzipiell erlaubt aber auf die Einhaltung geltender Vorschriften verweist und entweder die Anwesenheit einer übergeordneten Führungskraft oder die schriftliche Vorlage des "Konzepts" zur Genehmigung fordert wäre nun wahrlich keine große rechtliche Herausforderung. Zur kurzen Überprüfung gibt es genug rechtskundige Anlaufstellen, sofern man sich selbst seiner Sache nicht ganz sicher ist. Dazu noch die Anweisung, vor der Veröffentlichung das geschnittene Video zur Genehmigung der Veröffentlichung vorzulegen und schon hat man Grenzen gesetzt ohne ein Komplettverbot auszusprechen. Eine Pflicht zur Spende wäre schon wieder so eine Sache, ich würde dazu tendieren sie nicht auszusprechen aber in expliziter Form darum zu bitten es zu tun, gerade zur Steigerung der positiven Außenwirkung eines solchen Videos. Geschrieben von Christian B. Auch da muss man dann so fair sein und ein "Nein" akzeptieren. Und gerade sich gegen einen Trend zu stellen, braucht wesentlich mehr Cochones, als einfach durchzuwinken. Ein "Nein" mit sachlicher Begründung ist zu aktzeptieren, ein "Nein" welches alleine in den Raum gestellt wird nicht. Vor allem sprach ich nicht von durchwinken, ganz im Gegenteil. Weder für Durchwinken noch für ein unbegründetes "Nein" braucht man "Cochones", für eine differenzierte Sicht der Dinge und diese dann auch durchzuhalten, dafür braucht es Rückgrat. Geschrieben von Christian B. Gut, wahrscheinlich werden sich viele der Betroffenen bei den < 20% sehen. Das liegt in der Natur der Sache, Personen die ihren Job nicht gut erledigen werden dies in den seltensten Fällen selbst erkennen. Wirklich fundamentale Selbstkritik und die Fähigkeit sachliche Kritik anzunehmen und umzusetzen ist sehr rar gesät aber Personen die dazu fähig sind, sind oft auch wirklich gute Führungskräfte. | ||||
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